Eltern

Gemeinsam für die Kinder - Beteiligung der Eltern in unserer Kita -

„Sie als Eltern sind die wichtigsten Bezugspersonen für Ihre Kinder.

 

Als Kindertageseinrichtung ist es unser Ziel, Sie in der Erziehung Ihrer Kinder zu unterstützen und den Kindern ein stabiles Umfeld zu bieten. Wir möchten mit Ihnen eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft bilden, die den Kindern Verlässlichkeit und Sicherheit bietet. Deshalb ist es uns sehr wichtig, dass wir uns regelmäßig austauschen und im Gespräch miteinander bleiben.

 

Zu Beginn der Kindergartenzeit führen wir daher immer ein Aufnahmegespräch mit den Eltern. So können wir uns gegenseitig kennenlernen und Sie haben die Möglichkeit, die Einrichtung anzuschauen und Fragen zu stellen.

 

Wir wollen, dass Sie und Ihr Kind gut bei uns ankommen können.

 

Einmal im Jahr, etwas um den Geburtstag des Kindes, führen wir ein Entwicklungsgespräch mit Ihnen, um gemeinsam zu schauen, welche Entwicklungsschritte ihr Kind gemacht hat, ob es Auffälligkeiten gibt oder sich Fragen ergeben haben, die wir gemeinsam beantworten können.

 

Natürlich bleiben wir auch außerhalb dieser „großen“ Gespräche jeder Zeit in Kontakt und tauschen uns aus. Das können sogenannte „Tür-und-Angel-Gespräche“ sein, wenn es um den alltäglichen Informationsaustausch geht oder auch zusätzliche Gesprächstermine, wenn Sie oder wir ein Anliegen oder Fragen haben, die eben nicht mal „schnell zwischen Tür und Angel“ besprochen werden können. Als Bildungs- und Erziehungspartner wollen wir Sie unterstützen und Ihnen Hilfen zukommen lassen.

 

Deshalb finden auch regelmäßig Elternabende statt. Dies sind sowohl Gruppen-Elternabende, bei denen die jeweiligen Gruppenabläufe und aktuelle Situationen besprochen werden, als auch gemeinsame Elternabende zu bestimmten interessanten Erziehungsthemen, die von Referenten vorbereitet und gestaltet werden.

 

Zudem stellen wir bei Bedarf gerne einen Kontakt zur Frühförderstelle her oder organisieren bestimmte Elternschulungen. Um das Team zu unterstützen und die Interessen der Elternschaft zu vertreten, wird jedes Jahr ein Elternbeirat gewählt. Dieser wird bei Festvorbereitungen oder Planung von pädagogischen Projekten mit eingebunden. So wollen wir unsere Bildungs- und Erziehungspartnerschaft stärken.

 

Darüber hinaus ist es uns wichtig, Sie alle als Eltern an unserer pädagogischen Arbeit zu beteiligen. Es finden sich immer wieder größere oder kleinere Projekte, bei denen die Elternmitarbeit von großer Bedeutung ist, so z.B. das Übernehmen von Lesepatenschaften, die Begleitung bei Ausflügen oder das alljährliche Kürbislaternen- und Schultütenbasteln.

 

Wenn Sie durch Ihren Beruf oder eigene Hobbies besondere Fertigkeiten im Rahmen eines Projektes oder Angebotes für die Kinder mit einbringen möchten (z.B. Arbeiten mit Holz, Imkerei, Handarbeiten usw.), sind wir jeder Zeit offen für Ihre Vorschläge.

 

Wir freuen uns auf ein gutes Miteinander, von dem wir alle, und vor allem Ihre Kinder, sicherlich profitieren.“

 

Aus der Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Großenlüder vom 27. Juni 1991

§ 7 Aufgaben des Elternbeirates

(1) Der Elternbeirat berät im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien über alle Fragen, die den Kindergarten angehen. Er vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten gegenüber dem Träger.

(2) Der Elternbeirat informiert die Elternversammlung über seine Arbeit und deren Ergebnisse.

(3) Dem Elternbeirat steht auf Wunsch ein Anhörungsrecht zu:

1. bei der Durchführung der pädagogischen Grundsätze

2. bei Grundsatzentscheidungen der Stellenbesetzung des Kindergartens

3. bei der Änderung, Ausweitung oder Einschränkung der Zweckbestimmung des Kindergartens

4. bei der Planung baulicher Maßnahmen und der Beschaffung von Inventar bezüglich des Kindergartens

5. bei der Festlegung der Kriterien für die Aufnahme der Kinder unter besonderer Berücksichtigung sozial und pädagogisch benachteiligter Kinder

6. bei der Festlegung der Öffnungszeiten unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen für das Kindergartenpersonal

7. bei der Festlegung der Ferientermine.

(4) Der Elternbeirat führt regelmäßig Gespräche mit dem Träger des Kindergartens, in denen ihm Gelegenheit zur Stellungnahme unter Berücksichtigung seines ihm zustehenden Anhörungsrechtes eingeräumt wird.